Desinformation und  die daraus folgenden ”Fakenews” sind aktuell Werkzeug vieler Populisten, um reißerisch Fakten durch Meinung zu ersetzen. In den zurückliegenden Monaten, Wochen und Tagen wurde eine Vielzahl an “gefühlten Wahrheiten” veröffentlicht, häufig waren Geflüchtete und Asylbegehrende das Thema dieser Konvolute.

“Dort wo Desinformationen genutzt werden, um Ängste zu schüren oder staatliche Institutionen in Misskredit zu bringen, sollten wir Populisten die Stirn bieten und es ihnen schlicht nicht erlauben, mit falschen “Wahrheiten” zu hetzen und Vertrauen zu untergraben”, sagt der Trierer SPD-Landtagsabgeordnete Sven Teuber und blickt dabei auch auf Trier.

In Trier werden Menschen auf Grundlage ihrer unveräußerlichen Rechte behandelt. Dies gelte insbesondere auch für jene Menschen, die keine Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten hätten und deshalb wieder in ihr jeweiliges Herkunftsland zurückgeschickt werden sollen. Jeder Einzelfall müsse genau geprüft werden, denn es gehe hier schließlich um Menschenleben. Häufig machen Einschränkungen wie eine schlechte Gesundheit oder Kriege die Ausreise obsolet.

„Es gibt viele Dinge, die zu einer Ausreise führen können. Genauso vielfältig sind die Gründe, warum nicht abgeschoben werden kann. Ich sehe es als falsch an, auf Kosten dieser Menschen und ihrer Schicksale (polemisch) Politik betreiben zu wollen“, sagt Sven Teuber, Fraktionsvorsitzender der SPD im Trierer Stadtrat. Teuber ist sich sicher, dass die Verwaltung alle Regeln und Pflichten genau befolgt, damit die Verfahren menschenwürdig in die Tat umgesetzt werden können.

Teuber weist daraufhin, dass das vom Land praktizierte Prinzip der freiwilligen Ausreise seine Wirkung nicht verfehlt hat . Alleine in Trier seien fast doppelt so viele Menschen freiwillig ausgereist wie Ausreisepflichtige abgeschoben wurden. „Das Land hat hier ein positives Konzept entwickelt und die Zahlen belegen eindeutig, dass dieses Konzept  funktioniert.”

Hintergrund

Die freiwillige Rückkehr ist ein humanitäres Förderprogramm, das Menschen ermöglicht, freiwillig in das Herkunftsland zurückzukehren oder weiter in ein aufnahmebereiten Staat zu reisen. Bereits nach Ende des Krieges in Jugoslawien hat sich dieses Prinzip in den Jahren zwischen 1997 bis 200 bewährt.

Lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag ab, muss die betreffende Person innerhalb eines Monats aus Deutschland ausreisen – sonst droht die Abschiebung. Im zurückliegenden Jahr waren in Trier knapp 14 ausreisepflichtige Personen registriert. Bei 13 Personen liegt eine Duldung vor und im Fall wird die Abschiebung geplant.

(Pressemitteilung des Trierer Landtagsabgeordneten Sven Teuber vom 15. Dezember 2016)