Der Stadtrat hat auf Antrag der SPD-Fraktion im März 2020 die Einführung einer Wohnraumzweckentfremdungssatzung beschlossen. Durch die Einführung dieser Satzung soll der ohnehin angespannte Wohnungsmarkt nicht noch weiter durch eine beliebige Umnutzung von Wohnungen in z. B. Ferienwohnungen für AirBnB angeheizt werden. Gleichzeitig soll das Gleichgewicht im Wettbewerb zwischen der durch die Pandemie ohnehin gebeutelte Tourismusbranche wieder hergestellt werden. Zudem könnten auf diesem Wege auch die gezielten spekulationsgetriebenen Leerstände kommunal stärker reguliert werden.
Die Wirkung einer solchen Satzung wurde durch eine Anhörung mit Vertreter*innen aus Städten, die dieses Instrument bereits erfolgreich anwenden, im Januar 2021 bestätigt.
Seit der Anhörung sind nun weitere 1,5 Jahre verstrichen, ohne dass dem Rat eine Satzung zum Beschluss vorgelegt worden wäre, obwohl zwischenzeitlich auch die Ergebnisse der dafür erforderlichen Wohnraumbedarfsanalyse längst veröffentlicht sind.
Zwischenzeitlich sind die Mieten, die schon zwischen 2016 und 2021 im Durchschnitt um 25% gestiegen waren, weiter in die Höhe geschossen. Darüber hinaus erfahren die Menschen gerade zusätzlich eine große Belastung durch stark steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten.
Darum möchte unsere SPD-Fraktion keinen weiteren Aufschub mehr dulden und hat dazu eine Anfrage für die Stadtratssitzung am 07. Juni gestellt. Wir finden, es müssen endlich alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um den Anstieg der Mieten in Trier einzudämmen. Die beschlossene Einführung der Wohnraumzweckentfremdungssatzung gehört als Instrument dazu und muss darum noch in diesem Jahr umgesetzt werden.
Monika Berger
Sozialpolitische Sprecherin