Der Stadtrat hat im März 2020 auf Antrag der SPD-Fraktion den Grundsatzbeschluss gefasst, zum 1.1.2021 eine Wohnraumzweckentfremdungssatzung in Kraft treten zu lassen. Der stetige Anstieg der Mieten in Trier, auf einem ohnehin schon überhitzten Markt, soll so mit einem weiteren Instrument eingebremst werden. Der uns vorliegende Mietspiegel 2021 zeigt auf, dass der Anstieg der Mieten in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt 25% betrug. Dies bestätigt die Richtigkeit des Ratsbeschlusses ebenso wie den SPD-Antrag aus 2019, die Quote von gefördertem Wohnraum von 25 auf 33% zu erhöhen. Neben der konsequenten Umsetzung dieser Instrumente braucht es eine positive Flächenentwicklung für Wohnraum, damit sich der Mietmarkt in Trier entspannt. Denn dann kann in Kombination mit den 375 Millionen Euro Wohnraumförderung der Landesregierung diese sozial spaltende Entwicklung in Trier erst wirksam gestoppt werden. Eine Anhörung von Expert:innen aus anderen Kommunen und Beteiligten zeigte nahezu durchweg positive Erfahrungen mit bereits länger bestehenden Wohnraumzweckentfremdungssatzungen in Städten wie Bamberg oder Freiburg auf. Der von den Städten dargestellte personelle Aufwand war mit 0,5 und 1,5 Stellen vergleichsweise überschaubar. Wichtig erschien allen Expert:innen, schnell zu handeln und von dem Instrument Gebrauch zu machen. Einvernehmlich wurde zwischen Rat und Stadtvorstand verabredet, eine Satzung zum 1.7.2021 in Kraft treten zu lassen. Leider liegt uns bis heute immer noch kein Vorschlag zur Beschlussfassung seitens der Verwaltung vor. Gerade vor dem Hintergrund der weiter steigenden Mieten halten wir dies für unvertretbar. Wohnen muss schließlich bezahlbar bleiben und Trier eine Stadt für alle sein. Wir bleiben dran.
Sven Teuber, MdL, Fraktionsvorsitzender