Bund und Länder haben eine Verlängerung des Teil-Lockdowns beschlossen. Davon ist weiterhin u. a. die Gastronomie betroffen. Daher erhalten die betroffenen Unternehmen auch für den Monat Dezember weitere Hilfen seitens des Bundes.
Sven Teuber führte in den vergangenen Monaten u. a. im Rahmen von Videokonferenzen Gespräche mit Gastwirten, um sich über Perspektiven für die Gastronomie in der Corona-Pandemie auszutauschen. Darüber hinaus kam es auch zu einem Austausch auf Einladung von Sven Teuber zwischen der Wirtschaftsstaatsekretärin Daniela Schmitt und einer Runde von Vertreter:innen des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Einzelhandels, der IHK, Gewerkschaften und des Tourismus, in denen die aktuellen Herausforderungen und Wünsche für die Zukunft besprochen wurden.
„Die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen sind für uns alle hart, aber sie treffen manche härter als andere. Mit viel Kreativität haben Hotellerie, Gastronomie und der Einzelhandel in den letzten Monaten die Hygieneregeln in ihren Betrieben umgesetzt. Dass die Gastronomie nun weiterhin die Türen schließen muss, ist deshalb besonders bitter und führt auch zu weniger Umsätzen in einigen mittelbar dadurch betroffenen Einzelhandelsbetrieben. Daher ist es so wichtig, dass auch diese bei einem Rückgang des Umsatzes von über 30% gegenüber dem Vorjahr Überbrückungshilfen beantragen können“. Mit den November- und Dezemberhilfen des Bundes sollen die wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen abgemildert werden. Wer seinen Betrieb seit November bis 20. Dezember pandemiebedingt schließen musste, soll als Entschädigung bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat erhalten. „Viele betroffene Unternehmen fragten in diesen Tagen häufig, wann sie mit welchen Hilfen rechnen können. Ich bin froh, dass nun seit gestern Anträge gestellt werden können und auch schnell Abschlagszahlungen des Bundes zur Auszahlung kommen. Das hiervon endlich auch Soloselbständige, Kulturschaffende und die Veranstaltungswirtschaft profitiert, halte ich für dringend notwendig. Die Erweiterung um u. a. Schausteller und Marktbeschicker ist eine sehr wichtige weitere Ergänzung“.
Eine Hilfestellung erhalten die Betroffen in Form eines FAQ auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums:
„Ich biete bei eventuellen Problemen bei der Antragstellung Unterstützung an. Wenden Sie sich diesbezüglich gerne per Mail an mich ()“.