Die Landesregierung hat heute ein 6-Punkte-Programm für Kulturschaffende in Rheinland-Pfalz vorgestellt und stellt dafür 15,5 Millionen Euro bereit.

„Kultur macht den Unterschied. Ich möchte nicht auf die Bildung, den Fortschritt und die Unterhaltung der Kulturschaffenden verzichten müssen. Daher ist dies ein wichtiges Signal an alle Kulturschaffende in Rheinland-Pfalz, die in ihren Nöten Gehör bei der Landesregierung damit gefunden haben”, so der Trierer SPD-Landtagsabgeordnete Sven Teuber. „Zwar haben Bund und Land bereits Soforthilfe-Maßnahmen aufgelegt, jedoch erreichten mich und meine KollegInnen viele Zuschriften von KünstlerInnen und Kulturvereinen, das die bisherigen Maßnahmen noch nicht ausreichen würden, um Existenzen zu sichern. Daher freue ich mich besonders, dass die Landesregierung nun durch ein eigenes Programm die Kulturschaffenden zielgerichtet und sehr stark unterstützt. Gerade für eine Kulturstadt wie Trier bietet dies sehr wichtige Unterstützung“, so Teuber weiter.

7,5 Millionen Euro stehen für ein Stipendienprogramm zur Verfügung. Ab dem 15. Mai können Kulturschaffende Arbeitsstipendien in Höhe von jeweils 2.000 Euro beantragen. Diese Förderung steht für Künstlerinnen und Künstler aus den kulturellen und künstlerischen Sparten, die Mitglied in der Künstlersozialkasse sind und ihren ersten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben, zur Verfügung. In einem durch das Land geschaffenen „digitalen Schaufenster“ können die Ergebnisse der Arbeitsstipendien dargestellt werden. Die Beantragung erfolgt über ein Online-Formular unter http://www.kulturstiftung-rlp.de.

Kunst lebt von der Darstellung, daher ist es wichtig, dass die KünstlerInnen auch die Möglichkeit erhalten ihre Kunst zu präsentieren“, freut sich Teuber über das 6-Punkte-Programm. „Wir gehen in dieser Corona-Pandemie neue und zukunftsorientierte Wege. Die Digitalisierung schreitet nun auch in der kulturellen Szene weiter voran.“

Für Kultureinrichtungen sieht das Land eine Unterstützung von 4,5 Millionen Euro vor. Damit sollen Existenzen gesichert und Programme an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst werden. Für die Umstellung von Programmkinos auf beispielsweise Freiluftveranstaltungen stehen 500.000 Euro zur Verfügung. Für Kulturvereine steht eine Unterstützung bei entstandenen Notlagen über das Landesprogramm „Schutzschirm Vereine in Not“ in Höhe von 2 Millionen Euro zur Verfügung.

„Es ist wichtig, dass wir da, wo Möglichkeiten eines hygienischen und sicheren Miteinanders bestehen, auch weitere Lockerungen perspektivisch ermöglichen“, ergänzt Teuber. Um ihre digitale Infrastruktur aufzubauen oder zu verbessern können Kultureinrichtungen, Kulturinstitutionen sowie Kulturschaffende Förderungen zwischen 1.000 und 10.000 Euro erhalten. Darüber hinaus wird sich die Landesregierung in Gesprächen zwischen Bund und Ländern dafür einsetzen, dass Einzelunterricht und Kleinstgruppen an Musikschulen wieder möglich werden sowie Museen eine Perspektive für die Wiedereröffnung erhalten.