Wie die Landesregierung bekannt gibt, werden gemeinnützige Vereine in Rheinland-Pfalz mit Zuschüssen bis zu einer Höhe von 12.000 Euro – die nicht zurückgezahlt werden müssen – unterstützt. Das Programm läuft von 1. Mai bis 31. Dezember 2020 und wird im Auftrag der Landesregierung für Sportvereine vom Landessportbund bzw. den regionalen Sportbünden, für Kulturvereine von der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur sowie für alle anderen Vereine von der ADD abgewickelt.

Der Trierer Landtagsabgeordnete Sven Teuber (SPD) begrüßt das Programm der Landesregierung: „Mich erreichten in den letzten Wochen viele Nachrichten von Vereinen, die aufgrund der Corona-Pandemie vor finanziellen Problemen stehen. Dieses Paket hilft vielen Vereinen, die ersten Einnahmeausfälle zu überbrücken!“

Die Zuschüsse können für Ausgaben wie Miet- und Pachtkosten, Nebenkosten wie Wasser-, Strom- und Gasrechnungen, notwendige und unabwendbare Instandhaltungsarbeiten, Kosten für Projekte und Veranstaltungen, die pandemiebedingt abgesagt werden mussten, sowie für laufende Verpflichtungen aus Krediten und Darlehen beantragt werden, sofern alle eigenen Rücklagen und Ansparungen aufgebraucht sind.

„Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Landesregierung auf die an sie herangetragenen Probleme der Vereine reagiert. Dies zeigt, die Kommunikation zwischen den Vereinen und den verantwortlichen PolitikerInnen funktioniert. Wir stehen im ständigen Austausch und können dort nachjustieren, wo einzelne durchs Netz fallen“, so Teuber weiter. „Ich kann nur weiter animieren, sich an mich als Ihren örtlichen Abgeordneten zu wenden, wenn Sie merken, dass die bestehenden Hilfen oder Regelungen nicht ausreichen. Nur durch den ständigen Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern kann Politik im Sinne des Allgemeinwohls funktionieren.“

Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben, keine anderen wirtschaftlichen Hilfen in Anspruch nehmen konnten bzw. ausgeschöpft haben und einen Liquiditätsengpass nachweisen können, der nach dem 11. März 2020 eingetreten ist. Anträge können ab dem 4. Mai 2020 unbürokratisch online gestellt werden. 

Alle Informationen sind ab 4. Mai 2020 auf dem Ehrenamtsportal der Landesregierung unter http://www.wir-tun-was.de abrufbar.