Es ist bedauerlich, dass diejenigen, die nun auch in Trier verpflichtende medizinische Alterseinschätzungen für minderjährige unbegleitete Ausländer (umA) fordern, sich nicht die Mühe machen, die Fakten zur Kenntnis zu nehmen!
Statt in einer unübersichtlichen, öffentlichen Diskussion das Augenmaß zu wahren und eine sachliche Debatte zu führen, wird mit oberflächlicher Betroffenheitssemantik gearbeitet. Ein Blick in das Gesetz hilft hier weiter. § 42 f SGB VIII Abs. 2 sagt: „Auf Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen hat das Jugendamt in Zweifelsfällen eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung zu veranlassen“.
Eine Handhabe ist bei Zweifel bereits gegeben, dies gilt allerdings für den jeweiligen Einzelfall und kann nicht durch einen Stadtratsbeschluss verordnet werden.
Eine seriöse Auseinandersetzung mit dem Thema würde berücksichtigen, dass die medizinische Alterseinschätzung nie exakt ist und auch bei der dafür erforderlichen medizinischen Expertise eine mindestens zweijährige Ungenauigkeit mit sich bringt. Wer diese Sachinformationen einfach verschweigt, handelt gegenüber den jungen Menschen und den Fachkräften des Jugendamtes verantwortungslos.
Die SPD-Fraktion möchte an alle appellieren, die jungen Flüchtlinge nicht nur als Problem zu betrachten, sondern gerade aufgrund der vielen feststellbaren Integrationserfolge der Jugendhilfe auch als Chance! Gleichzeitig vertrauen wir in die hohe Kompetenz der MitarbeiterInnen im Trierer Jugendamt, diese haben sich als Schwerpunktjugendamt für die geflüchteten Kinder und Jugendlichen eine hohe Expertise angeeignet.
Nik Stöckle-Jacob, SPD-Stadtratsfraktion