Die Kommunen in Rheinland-Pfalz zählen zu den festen Säulen der Integrationsarbeit. Deshalb ist eine landesweite Unterstützung der Kommunen bei dieser Arbeit nicht nur sinnvoll, sondern von größter Tragweite. Rheinland-Pfalz wird die Kommunen deshalb in diesem Jahr mit zusätzlichen 140 Millionen Euro bei ihrer täglichen Integrationsarbeit unterstützen.

Die Finanzierung kommt auf unterschiedlichen Wegen unseren Kommunen zu gute. Insgesamt 96 Millionen Euro werden den Kommunen direkt für Integrationsleistungen bereitgestellt. Diese Finanzmittel sind über drei Jahre hinweg finanzierbar. Ein Verteilungsschlüssel sieht vor, dass sich die Mittel etwa an der Zahl der Einwohner orientieren. Zusätzliche 44 Millionen Euro können bei fälligen Landesleistungen nach dem Landesaufnahmegesetz wie im vergangenen Jahr abgeschlagen werden.

 

„Diese Regelungen werden wir in einem Gesetzgebungsvorhaben kurzfristig dem Landtag vorlegen“, sagt der Trierer Landtagsabgeordnete Sven Teuber. Für Teuber sind die zusätzlichen Finanzmittel ein wichtiger Fingerzeig gegenüber den Kommunen und deren wichtiger Integrationsarbeit. „Auf diese Weise erhalten die Kommunen für ihre Arbeit die nötige Wertschätzung.“ Ausgangspunkt waren Bundesmittel, die Rheinland-Pfalz nach dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 7. Juli 2016 zur Verfügung stehen werden. Diese sogenannte Integrationspauschale umfasst dreimal bundesweit zwei Milliarden Euro, die der Bund den Ländern in den Jahren von 2016 bis 2018 auszahlt. Noch im Jahr 2016 sollen die Kommunen ein Drittel der dem Land insgesamt zustehenden Finanzmittel aus der Integrationspauschale erhalten. Dies bedeutet, dass Kommunen zeitnah im Wert von 96 Millionen Euro entlastet werden. Die in den Jahren 2017 und 2018 fließenden weiteren jeweils 96 Millionen Euro vom Bund verbleiben dem Land als Beitrag zur Finanzierung seiner Integrationskosten.

Kommunen hatten im Gespräch mit der Landesregierung die Erwartung geäußert, dass ihnen Geld vollständig zustehe, welches der Bund ab dem Jahr 2018 gewähre. Ausgangspunkt war die verhandelte Entlastung um bundesweit jährlich 5 Milliarden Euro, die nach einem Gesetzentwurf des Bundes in Höhe von vier Milliarden Euro an die Kommunen und in Höhe von einer Milliarde Euro an die Länder fließt. Rheinland-pfälzische Kommunen werden nach dem Ergebnis des Gesprächs von weiteren 48 Millionen Euro profitieren.

Hierzu gehen die Mehreinnahmen des Landes Rheinland-Pfalz von 48 Millionen Euro mit dem regulären Verbundsatz von 21 Prozent in den kommunalen Finanzausgleich ein, sodass die Kommunen einen Anteil von 10 Millionen Euro erhalten werden. „Wir sind sehr froh, dass die von der SPD geführten Ressorts in Bund und Land der Arbeit in den Kommunen Rechnung tragen und die Arbeit bei den Menschen vor Ort weiter unterstützt wird“, sagt Teuber.

(Pressemitteilung des Trierer Landtagsabgeordneten Sven Teuber vom 7. Oktober 2016)