Die Medard-Schule soll ab dem kommenden Schuljahr ein Förder- und Beratungszentrum werden. Dies beabsichtigen die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen und Sprache und der Schulträger, die Stadt Trier. Die entsprechende Vorlage wird in der kommenden Stadtratssitzung am 2. Februar 2016 zur Abstimmung gestellt.

„Die Medard-Schule wird Förder- und Beratungszentrum. Das ist ein wichtiger Schritt für die Inklusion in Trier. Damit erhalten die Regelschulen einen Partner an die Seite, die vermehrte Nachfrage nach inklusiven Unterricht fachgerecht zu bewältigen“, so Malu Dreyer, Landtagsabgeordnete des Wahlkreises Trier.

 

„Seit einem Jahr besteht die Möglichkeit, Förderschulen zu regionalen Förder- und Beratungszentren auszubauen. Die große Resonanz bei Schulen, Schulträgern und Schulaufsicht zeigt, dass das Inklusionskonzept der Landesregierung und die zur Umsetzung vom Landtag beschlossenen Änderungen des Schulgesetzes den richtigen Weg weisen: Eltern von behinderten Kindern haben nun ein Wahlrecht zwischen Unterricht an Förderschulen, Schwerpunktschulen oder inklusivem Unterricht in Grundschulen, an der RealschulePlus oder am Gymnasium bis zur 9. Klasse. Bei diesem wichtigen Schritt hin zur vollständigen Inklusion lassen wir die Regelschulen aber selbstverständlich nicht alleine: Die Kompetenz der Förderschulen wird durch die Förder- und Beratungszentren weitergegeben und den Regelschulen zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wird durch die Förder- und Beratungszentren sichergestellt, dass ausreichend sonderpädagogischer Unterricht für Schüler und Schülerinnen zur Verfügung stehen, die an der Regelschule überfordert wären und deren Eltern daher einen Förderschulbesuch ausgewählt haben“, führt Dreyer aus.

In Rheinland-Pfalz steht das Wahlrecht der Eltern im Vordergrund der Inklusionsbemühungen, um passenden Unterricht für jedes Kind zu gewährleisten. Basis sind die derzeit 270 Schwerpunktschulen, die im Grundschulbereich und in weiterführenden Schularten Konzepte für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern umsetzen. Dabei werden die Regelschullehrkräfte unterstützt von Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften. Zur weiteren Umsetzung der Inklusion im Schulbereich soll die Zahl der Schwerpunktschulen entsprechend dem Bedarf schrittweise erhöht werden.

Mit der Schulgesetznovelle, die im Juli 2014 verabschiedet wurde, haben die Eltern ein vorbehaltloses Wahlrecht erhalten zwischen einem inklusiven Unterrichtsangebot für ihr Kind in einer Schwerpunktschule und dem Angebot einer Förderschule.

Inklusion ist zudem bereits Bestandteil aller Lehramtsausbildungen an Universitäten und in Studienseminaren. Durch zusätzliche Zuweisungen von förderpägagogisch ausgebildetem Personal an die Studienseminare ist dieser Ausbildungsbestandteil zum 1. August 2014 in der Referendarausbildung noch intensiviert worden.

(Pressemitteilung der Trierer Landtagsabgeordneten Malu Dreyer, 1. Feburar 2016)