Die Krankenhäuser in Trier erhalten in diesem Jahr pauschale Fördermittel in Höhe von 4.429.207 Euro, wie die Landtagsabgeordneten Malu Dreyer (Wahlkreis Trier) und Ingeborg Sahler-Fesel (Wahlkreis Trier/Schweich) heute mitteilten. Die pauschalen Fördermittel werden den Krankenhäusern zusätzlich zu der Einzelförderung für größere Baumaßnahmen gezahlt. Für Investitionsmaßnahmen und Pauschalförderung zusammen stellt das Land in diesem Jahr insgesamt 114,2 Millionen Euro zur Verfügung.

 

„Mit den Fördermitteln werden die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz in die Lage versetzt, ihre Gebäude und ihre Einrichtungen zu erhalten und auf hohem Niveau zu sichern. Rheinland-Pfalz verfügt nicht zuletzt dank der Unterstützung durch das Land über ein ausgezeichnetes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot an stationären Krankenhausleistungen“, so Malu Dreyer.

„Die Förderung in Höhe von 2.046.841 Euro für das Brüderhaus, 1.77.178 Euro für das Mutterhaus und 605.188 Euro für das Ökumenische Verbundkrankenhaus zeigt, dass Trier landesweit als bedeutender Gesundheitsstandort wahrgenommen wird. Durch diese Förderung wird zusammen mit den in den vergangenen Jahren erfolgten Landeszuschüssen von über 22 Millionen Euro in OP-Sanierung, Küchentrakt und Notstrom-Versorgung des Brüderkrankenhaus und dem Umbau der Pflegestationen im Ökumenischen Verbundkrankenhaus Trier in Höhe von 500.000 Euro dafür Sorge getragen, dass die Menschen in der Region optimal versorgt sind und sich die Gesundheitswirtschaft weiter positiv entwickeln und wachsen kann“, sagte die Abgeordnete Ingeborg Sahler-Fesel.

 

Dreyer ergänzte: „Ich begrüße die Förderung in Form einer Pauschalförderung ausdrücklich. Zum einen kann vor Ort am besten entschieden werden, wofür die Mittel eingesetzt werden sollen. Zum anderen ist die Pauschalförderung ein gutes Beispiel für ein unbürokratisches und einfaches Verwaltungsverfahren, das den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht wird.“

Mit den pauschalen Fördermitteln finanzieren die Krankenhäuser die Wiederbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern und kleine Baumaßnahmen. Dazu gehören unter anderem medizinische Geräte und das Mobiliar für die Krankenhäuser, zum Beispiel Krankenhausbetten. Die Fördermittel werden den Krankenhäusern pauschal gezahlt, das heißt die Krankenhäuser müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand für die Krankenhäuser so gering wie möglich gehalten.

Die Höhe der pauschalen Fördermittel für das einzelne Krankenhaus richtet sich in erster Linie nach der Zahl der im vergangenen Jahr behandelten Patientinnen und Patienten. Damit wird bei der Verteilung der Mittel die Leistung der einzelnen Krankenhäuser berücksichtigt. Je mehr Patientinnen und Patienten ein Krankenhaus behandelt und je mehr Fälle es hat, umso höher ist die pauschale Förderung.

(Pressemitteilung der Landtagsabgeordneten Malu Dreyer und Ingeborg Sahler-Fesel vom 5. August 2015)